In Österreich benötigen Physiotherapeuten eine Verordnung zur Behandlung.
Die einzige Ausnahme ist im präventiven Bereich. Hierfür ist keine Verordnung notwendig.
Liegt jedoch keine Verordnung vor, können auch keine Ansprüche auf Rückvergütung bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.
Die Verordnung, lautend auf Physiotherapie oder Einzelheilgymnastik á 45 Min, wird als Service von mir bei der jeweils zuständigen Krankenkasse eingereicht (bei der ÖGK und BVAEB ist zur Zeit keine Bewilligung der Verordnung notwendig).
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verordnung von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt worden ist, haben Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung. Diese ist in ihrer Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Bei Fragen über die genaue Höhe der Rückvergütung ersuche ich Sie Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.