Abrechnung:


Am Ende jeder Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung mit der Aufstellung aller geleisteten Therapieeinheiten. 

 

Gemeinsam mit:

  • der Originalverordnung
  • der Bewilligung der Verordnung (zur Zeit nur notwendig für SVS und KFA - nicht notwendig für ÖGK und BVAEB, da die Bewilligunspflicht bei diesen beiden Krankenkassen seit geraumer Zeit ausgesetzt wurde)

schicken Sie diese an Ihre jeweilige Krankenkasse. 

Diese refundiert dann zum jeweiligen Tarif einen bestimmten Kostenanteil auf Ihr angegebenes Konto.

 

Der Restbetrag kann gegebenenfalls bei einer Zusatzversicherung geltend gemacht werden, beziehungsweise steuerlich abgesetzt werden.